Grundstückeigentümererklärung (GEE) mit Erläuterungen
Auf dieser Seite finden Sie den Mustertext der Gebäudeeigentümererklärung mit Hinweisen und Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Objekt: Musterstraße 5, 12345 Musterstadt
Eigentümer: Ihre Daten.
Mit Ausfüllen dieser Grundstückseigentümererklärung erteilen Sie uns, der Breitband Main-Kinzig GmbH, Im Steinigen Graben 13, 63571 Gelnhausen (nachfolgend „BBMK“), Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an unser Glasfasernetz
1. Der Eigentümer ist damit einverstanden und gestattet der BBMK, unentgeltlich auf dem vorgenannten Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden all diejenigen Vorrichtungen anzubringen, einzubauen, zu verlegen, zu errichten, zu prüfen und instand zu halten, die erforderlich sind, um den Anschluss an das Glasfasernetz der BBMK herzustellen. Der Glasfaser-Hausanschluss besteht insbesondere aus Glasfaserleerrohr, Glasfaserkabel, Hauseinführung und der Hausanschlusseinrichtung (sogenannte APL). Der Glasfaser-Hausanschluss ist Eigentum der BBMK und i. S. d. § 95 Abs. 1 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck auf dem Grundstück errichtet.
Die Gestattung umfasst alle Maßnahmen, die für die Herstellung und den Betrieb sachdienlich oder erforderlich sind und auch ggf. in Zukunft werden. Der Eigentümer gestattet der BBMK oder von dieser beauftragten Dritten, das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude in Absprache mit dem Eigentümer zu betreten und zu befahren, sowie während der Arbeiten die benötigten Materialien und Geräte auf dem Grundstück zu lagern. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch die Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen. Die Errichtung des GlasfaserHausanschlusses und die Festlegung des Leitungsweges erfolgen nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer. Das bauausführende Unternehmen verpflichtet sich, das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder Gebäude durch Arbeiten auf Grundlage dieser Vereinbarung beschädigt worden ist/sind. Die BBMK verpflichtet sich, das bauausführende Unternehmen dazu im Rahmen der Vergabe rechtlich zu verpflichten.
Die BBMK wird die von ihr errichteten Vorrichtungen auf Antrag des Eigentümers umlegen oder entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grundstücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Umlegung oder Entfernung trägt der Eigentümer.
2. Im Rahmen des Erstausbaus des Glasfasernetzes im jeweiligen Straßenzug wird der Glasfaseranschluss kostenfrei bis zur Gebäudeeinführung realisiert. Grundlage ist hierfür die kürzeste Entfernung zwischen Glasfasernetz und zu versorgendem Gebäude. Für den Anschluss an das Glasfasernetz der BBMK und die Installation des GlasfaserHausanschlusses zu den vorgenannten Bedingungen muss diese Grundstückseigentümererklärung rechtsverbindlich unterzeichnet zugehen. Dafür ist ein Abschluss auf der Website der Breitband Main-Kinzig GmbH ausreichend. Die BBMK behält sich vor, aus förderrechtlichen Gründen einen Anschluss nicht mehr kostenfrei zu realisieren, falls die Grundstückseigentümererklärung erst nach Beendigung der Baumaßnahme in dem betroffenen Straßenzug eingeht.
3. Für den Fall, dass die BBMK das Glasfasernetz ganz oder teilweise an einen Dritten überträgt, willigt der Eigentümer in den Eintritt dieses Dritten als Nutzungsberechtigter mit allen Rechten und Pflichten bereits jetzt unwiderruflich ein. Der Eigentümer verpflichtet sich, für den Fall, dass er das Grundstück ganz oder teilweise veräußert, die BBMK zu benachrichtigen und dem Erwerber den Eintritt in diesen Grundstücksnutzungsvertrag aufzuerlegen.
4. Mit Unterzeichnung dieses Vertrags erwirbt der Eigentümer keinen Anspruch auf Errichtung des Glasfasernetzes. Die Errichtung unterliegt den Förderrichtlinien des Bundes, die für die BBMK bindend sind.
5. Datenschutzhinweise
1. Verantwortlicher, Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die BBMK ist die für die Datenverarbeitung Verantwortliche und erhebt Ihre personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Vorname, Anschrift, Kontaktdaten wie ggf. E-Mail oder Telefonnummer, Kontoverbindungsdaten, Vertragsdaten wie z.B. Kundennummer, Grundstücksdaten und vergleichbare Daten) zur Erfüllung des geschlossenen Vertrags. Die BBMK wird Ihre personenbezogenen Daten an weitere Dritte weitergeben, soweit dies im Rahmen der Planung, der Errichtung und des Betriebs des Glasfasernetzes erforderlich ist. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO).
2. Speicherdauer und Datenlöschung
Nach Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung (Beendigung des Vertrages) werden Ihre personenbezogenen Daten für steuerrechtliche Zwecke 10 Jahre gespeichert. Spätestens nach Ablauf dieser Frist werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht.
3. Datenschutzrechte allgemein sowie Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde
Im Rahmen der Vorgaben nach den Art. 15 ff. der DSGVO stehen Ihnen ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit gegen die BBMK zu. Soweit Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, steht Ihnen ein Beschwerderecht gegenüber einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu.
6. Die BBMK nimmt diesen Vertrag spätestens durch Aufnahme der Bauarbeiten zur Herstellung des Anschlusses auf dem Grundstück des Eigentümers an.
Hinweise und Erläuterungen
„Der Glasfaser-Hausanschluss ist Eigentum der BBMK und i.S.d. § 95 Abs. 1 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck auf dem Grundstück errichtet.“ Was genau bedeutet der Satz? Und wie ist in diesem Kontext der vorübergehende Zweck zu verstehen?
Der Satz bedeutet, dass der Anschluss Eigentum der Breitband Main-Kinzig GmbH ist. Und zwar so lange, wie laut Satzung „der Dienst erbracht wird“ – also so lange der Glasfaseranschluss theoretisch funktioniert – ein Vertrag mit einem Diensteanbieter muss dafür nicht abgeschlossen sein. Unser Rechtssystem kennt keine Verträge oder Leistungen, die für immer geschlossen werden. Deshalb verwendet man die Formulierung „vorübergehender Zweck“. Es ist nicht beabsichtigt, den Anschluss irgendwann zurückzubauen.
„Die Gestattung umfasst alle Maßnahmen, die für die Herstellung und den Betrieb sachdienlich oder erforderlich sind und auch ggf. in Zukunft werden.“ Muss ich das verbaute Material etwa ersetzen, wenn es in fünf Jahren porös wird? Müssen die Bürgerinnen und Bürger dann selbst die Kosten tragen – oder wie ist der Satz zu verstehen?
Nein, Sie müssen keine Kosten tragen und auch nichts ersetzen. Dieser Satz bedeutet, dass wir als Breitband Main-Kinzig GmbH jederzeit an die errichtete Anlage dürfen, wenn wir es müssen. Sie gestatten uns, für diesen Zweck Ihr Grundstück zu betreten, auch nachdem wir den Anschluss bereits errichtet haben. In aller Regel ist das aber nicht notwendig und wird daher sehr wahrscheinlich auch kein einziges Mal vorkommen – rechtlich gesehen dürfen wir es aber. Es geht vor allem darum, Eventualitäten zu definieren, wie beispielsweise Servicearbeiten an der Anlage.
„Für den Fall, dass die BBMK das Glasfasernetz ganz oder teilweise an Dritte überträgt, willigt der Eigentümer in den Eintritt dieses Dritten als Nutzungsberechtigter mit allen Rechten und Pflichten bereits jetzt unwiderruflich ein.“ Wer ist dieser genannte Dritte? Bleibt der Anschluss für mich dennoch kostenlos?
Der Anschluss bleibt für Sie kostenlos. Wir haben nicht vor, das Glasfasernetz zu übertragen. Es soll immer Eigentum des Kreises bleiben. Dennoch müssen wir uns für den Fall absichern. Etwas zu übertragen bedeutet, dass die alten Rechte und Pflichten bestehen bleiben. Sowohl für den, der sie überträgt, als auch für den, der sie übernimmt. Unabhängig davon können Kosten immer nur dann anfallen, wenn die Person, die die Grundstückseigentümererklärung (GEE) abgibt, etwas an dem Anschluss kaputt macht.
„Für den Fall, dass die BBMK das Glasfasernetz ganz oder teilweise an Dritte überträgt, willigt der Eigentümer in den Eintritt dieses Dritten als Nutzungsberechtigter mit allen Rechten und Pflichten bereits jetzt unwiderruflich ein.“ Ich kann hier nur die mit Ihnen vereinbarten Rechte und Pflichten akzeptieren, wenn diese ein Dritter übernimmt. Sollte der Dritte andere Rechte und Pflichten an mich stellen, so bedarf es einer Neuzustimmung meinerseits, oder?
Das ist nicht notwendig. Der Vertrag wird eins zu eins so übertragen, wie er ist. Die Rechte und Pflichten können vom Dritten nicht neu bestimmt werden. Das ist gesetzlich nicht möglich, und darauf weisen wir hin.
Ich kann einen möglichen Erwerber meines Grundstückes nicht dazu zwingen, den Grundstücksnutzungsvertrag zu akzeptieren. Könnten für mich dadurch möglicherweise Nachteile beim Veräußern meines Grundstückes entstehen?
Diese Bedenken können wir nicht teilen. Schließlich steigert der Glasfaseranschluss den Wert Ihrer Immobilie und sorgt für keinerlei Folgekosten. Der Glasfaseranschluss ist mit einem Strom-, Wasser- oder Gasanschluss gleichzusetzen. Diese Anschlüsse werden auch nicht neu verhandelt, sondern ganz klassisch über den Notarvertrag mit übertragen – ansonsten würde niemand mehr ein Haus kaufen.
Können Sie mir nochmals schriftlich bestätigen, dass der Anschluss und alle damit verbundenen zukünftigen Instand- und Erhaltungsmaßnahmen kostenfrei sind?
Das ist nicht notwendig. Für die Leitung fallen keine Betriebskosten an. Der Glasfaseranschluss ist für Sie kostenfrei, sofern Sie nicht grob fahrlässig handeln und beispielsweise die Leitung beschädigen. Hier gilt das Gleiche wie beim alten Telefonanschluss, bei Strom und Wasser.
Warum kommt der Gestattungsvertrag ohne Unterschrift zustande? Das bedeutet doch, dass jeder einfach so einen Vertrag ausfüllen und abschicken kann. Zum Beispiel auch ein Mieter, der den Eigentümer nicht über den bestellten Glasfaseranschluss informieren will.
Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Mieter eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) abschickt, ohne den Eigentümer darüber zu informieren. Dies darf er natürlich nicht im Namen des Eigentümers machen, das wäre strafbar. Gemäß neuem Telekommunikationsgesetz (TKG) ist er dazu jedoch berechtigt. Denn dies stärkt den Breitbandausbau mit dem Ziel, dass in jedes Gebäude, in dem ein Bedarf besteht, angeschlossen werden soll. Jede GEE sollte aber vom Eigentümer ausgefüllt und eingereicht werden. Darauf machen wir ausdrücklich aufmerksam. Wichtig anzumerken ist aber auch, dass laut Rechtsprechung kein Eigentümer seinem Mieter einen Anschluss verwehren darf.
Ist der Anschluss wirklich nicht an einen Vertrag mit einem Internetanbieter gekoppelt? Und bleibt der Anschluss auch dann kostenfrei, wenn ich mich nicht für einen Anbieter entscheide, ihn also ungenutzt lasse?
Genauso ist es. Der Anschluss wird durch Fördermittel von Bund, Land und Main-Kinzig-Kreis finanziert, sodass er für Sie kostenlos ist. Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen Vertrag mit unserem Partner Vodafone zu vereinbaren. Das bedeutet zwar, dass Ihnen der Anschluss in diesem Fall keine Vorteile bringt. Es bedeutet aber auch, dass er für eine künftige Nutzung immrtbereitsteht, und zwar kostenlos.