Fragen & Antworten
Glasfaserausbau. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Wir beantworten Ihre Fragen – und wenn Ihr Anliegen nicht dabei ist, dann schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
A) Hintergrund und Kosten des Ausbaus
1) Wer ist die Breitband Main-Kinzig GmbH – und was genau macht sie?
Die Breitband Main-Kinzig GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Main-Kinzig-Kreises. Ihre Aufgabe ist es, die notwendige Infrastruktur für superschnelles Internet herzustellen. Seit 2012 sorgt die Breitband Main-Kinzig über ihr eigenes Glasfasernetz mit ihren Partnern M-net und Vodafone für schnelles Internet im Main-Kinzig-Kreis. Bislang sind circa 900 Kilometer Glasfaser im Main-Kinzig-Kreis verlegt worden.
Jetzt sind die Privathaushalte dran: Unser Ziel ist es, bis 2026 all diejenigen Grundstücke im Main-Kinzig-Kreis komplett anzuschließen, die wir nach den Förderkriterien anschließen dürfen – und zwar mit Glasfaser bis ins Gebäude (FTTH). Das heißt: Wir kümmern uns jetzt darum, dass die Glasfaserkabel bis ins Haus gelegt werden, damit Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s, also 1.000 MBit/s, möglich sind.
2) Habe ich einen Anspruch auf einen Glasfaseranschluss?
Nein, grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen Anspruch auf einen Glasfaseranschluss – anders ist das beispielsweise bei Strom und Telefon. Der Main-Kinzig-Kreis sieht dies aber als große Chance an, um die Region zu stärken und sie für Unternehmen und Familien noch attraktiver zu machen. Deshalb wurde die Breitband Main-Kinzig GmbH gegründet – und deshalb ist sie heute noch tätig.
3) Warum wird der Kreis selbst aktiv mit dem Breitbandausbau?
Da der Aufbau der Infrastruktur mit erheblichen Kosten verbunden ist, sehen die Telekommunikationsanbieter darin oftmals kein tragbares Geschäftsmodell – gerade im ländlichen Raum, wo das Netz kilometerlang sein muss und die Anzahl der Haushalte gering sind. Das heißt: Es gibt zwar den Bedarf der Bürgerinnen und Bürger, aber eben keinen privatwirtschaftlichen Anbieter, der diesen Bedarf decken will. Deshalb wird der Kreis mit seiner Tochtergesellschaft Breitband Main-Kinzig GmbH aktiv und schafft die benötigte Infrastruktur in Form des Glasfasernetzes. In dieses Netz mieten sich anschließend die Telekommunikationsanbieter ein, sodass selbst in eigentlich unrentablen Gebieten im Main-Kinzig-Kreis Bandbreiten in Höhe von mindestens 1 Gbit/s möglich sind.
4) Wer bekommt einen Glasfaseranschluss von der Breitband Main-Kinzig GmbH?
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Unternehmen im Main-Kinzig-Kreis, die noch nicht über einen gigabitfähigen Internetanschluss verfügen, die also noch keinen Kabelanschluss oder Glasfaseranschluss haben und bei denen auch kein Ausbau durch einen privaten Anbieter geplant ist.
5) Wer trägt die Kosten für den Glasfaserausbau für die Privathaushalte im Main-Kinzig-Kreis?
Dort, wo die Breitband Main-Kinzig GmbH ausbauen darf, wird dies komplett von Bund, Land und Kreis finanziert. Für die Bürgerinnen und Bürger ist dieser Ausbau kostenlos. Um das zu ermöglichen, können wir auf Fördergelder von Bund und Land zurückgreifen, die circa 90 Prozent der Kosten tragen. Die restlichen 10 Prozent übernimmt der Main-Kinzig-Kreis. Auch im Nachgang entstehen den Bürgerinnen und Bürgern keine Folgekosten – siehe dazu Punkt 9).
6) Was muss ich tun, um einen Glasfaseranschluss von der Breitband Main-Kinzig GmbH zu bekommen?
Damit wir den Glasfaseranschluss bei Ihnen herstellen dürfen, benötigen wir das Einverständnis des Hauseigentümers. Klicken Sie dazu einfach auf den Link und füllen Sie die sogenannte Grundstückseigentümererklärung (GEE) aus. Dort erfahren Sie übrigens schon im ersten Schritt, ob wir bei Ihnen ausbauen dürfen.
7) Ich bin Mieter. Wie komme ich an den Glasfaseranschluss?
Um als Mieter einen Glasfaseranschluss zu bekommen, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter, da dieser die Grundstückseigentümererklärung (GEE) unterzeichnen muss. Um es ihm zu erleichtern, können Sie das Formular natürlich bereits vorab ausfüllen und es ihm zur Unterschrift vorlegen. Anschließend müssen Sie oder der Vermieter die Unterlagen nur noch an die Breitband Main-Kinzig GmbH senden.
8) Kann ich mich auch zu einem späteren Zeitpunkt für einen geförderten Anschluss entscheiden?
Wir können den Glasfaseranschluss nur deshalb kostenlos anbieten, weil Bund, Land und Kreis die Finanzierung vollständig übernehmen – allerdings nur im Rahmen des Förderprojektes. Das bedeutet: Wir können nur ein einziges Mal kostenlos in Ihren Ort kommen, um Glasfaser zu verlegen.
Ein späterer Anschluss ist technisch natürlich möglich, kann allerdings nicht mehr gefördert werden. Die Kosten belaufen sich dabei erfahrungsgemäß auf circa 2.000 bis 4.000 Euro, je nachdem, wie einfach sich der Glasfaseranschluss bis ins Haus (FTTH) errichten lässt. Und diese Kosten müssen Sie tragen, sollten Sie sich nicht jetzt, sondern später dazu entscheiden.
9) Muss ich auch einen Vertrag mit einem Internetanbieter abschließen, damit ich einen Glasfaseranschluss bekomme?
Nein, das müssen Sie nicht. Sie bekommen den Glasfaseranschluss völlig unabhängig davon, ob sie die Dienste eines Internetanbieters jetzt oder irgendwann in der Zukunft in Anspruch nehmen wollen oder nicht.
B) Verfügbarkeitsprüfung und Grundstückseigentümererklärung (GEE)
10) Wie finde ich heraus, ob ich einen kostenlosen Glasfaseranschluss von Breitband Main-Kinzig GmbH bekommen kann?
Ob Sie einen kostenfreien Glasfaseranschluss von uns bekommen können, können Sie ganz einfach unter www.breitband-mkk.de/gee/ prüfen. Dort geben Sie Ihre Adresse ein und erfahren schon im ersten Schritt, ob wir bei Ihnen ausbauen dürfen oder nicht.
Übrigens: Die Daten über die jeweils bereits bestehende Versorgung wurden von den Internetanbietern im Rahmen einer Markterkundung zur Verfügung gestellt.
11) Meine Adresse ist nicht in der Datenbank hinterlegt.
In diesem Fall können Sie ebenfalls unter www.breitband-mkk.de/gee/ ‚Adresse nicht dabei“ Ihre Adresse mit Ihren Kontaktdaten an uns senden. Wir kümmern uns darum.
12) Laut Datenbank habe ich bereits einen Glasfaseranschluss oder einen Kabelanschluss. Dies ist aber nicht so. Was kann ich tun?
Die Information, wonach Ihr Grundstück bereits versorgt ist, haben wir von den jeweiligen Internetanbietern erhalten. Wichtig: Der Begriff „versorgt“ muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass Sie auch tatsächlich physikalisch angeschlossen sind (Homes Connected), sondern kann auch heißen, dass die Versorgung an Ihrem Gebäude vorbeiläuft (Homes Passed). In beiden Fällen dürfen wir Sie nicht kostenlos anschließen, da hier bereits ein privater Anbieter aktiv ist und damit die Förderkriterien nicht erfüllt sind. Wenn Sie in diesen Fällen dennoch einen (kostenpflichtigen) Glasfaseranschluss wünschen, können Sie sich entweder an den versorgenden Netzbetreiber wenden oder an uns. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter hier.
13) Ich habe nur einen Fernsehkabelanschluss. Bin ich dadurch nicht benachteiligt gegenüber einem echten Glasfaseranschluss?
Nein. Über Ihren Fernsehkabelanschluss können Sie bereits heute hohe Bandbreiten bis 1 Gbit/s buchen und müssen nicht auf den Ausbau warten. Die Netzbetreiber werden die Fernsehkabelnetze auch in zukünftig weiter aufrüsten, um höhere Bandbreite und eine stabilere Versorgung zu gewährleisten.
14) Warum bekomme ich laut Verfügbarkeitsabfrage keinen kostenlosen Anschluss?
Wenn für Sie kein kostenloser Anschluss möglich ist, dann kann das im Prinzip nur zwei Gründe haben. In den meisten Fällen sind Sie bereits mit einem gigabitfähigen Anschluss versorgt, sprich mit einem Kabel- oder Glasfaseranschluss. (Siehe dazu auch Punkt 12). Es kann aber auch sein, dass ein privater Anbieter den Glasfaserausbau in Ihrer Gemeinde gerade erst plant. In beiden Fällen dürfen wir nicht tätig werden – und Sie müssen sich an den jeweiligen Anbieter wenden, um einen Anschluss zu bekommen.
15) Laut Abfrage wohne ich zu weit außerhalb und muss mich an den Kosten beteiligen. Warum ist das so?
Die Förderrichtlinien lassen es leider nicht zu, dass Grundstücke, die außerhalb der sogenannten Regelbebauung liegen, kostenlos angeschlossen werden dürfen. In diesen Fällen können wir zwar trotzdem einen Glasfaseranschluss legen, allerdings nur unter Kostenbeteiligung der Eigentümer.
16) Laut Abfrage plant die Breitband Main-Kinzig GmbH in meiner Gemeinde derzeit keinen weiteren Glasfaserausbau. Was kann ich hier tun?
In diesem Fall plant ein privater Anbieter den Glasfaserausbau in Ihrer Gemeinde, sodass wir hier nicht tätig werden dürfen. Für den Fall, dass der geplante Ausbau allerdings doch nicht erfolgt, sind wir wieder im Spiel. Das kann passieren, wenn der Anbieter beispielsweise nicht genügend Interessenten gewinnen konnte, damit sich für ihn ein Ausbau lohnt. Sollte dies der Fall sein, erfahren Sie es aus der Presse oder auf unserer Homepage sowie auf unseren Social-Media-Kanälen.
17) Wie geht es weiter, wenn ich die GEE ausgefüllt habe? Wann erhalte ich meinen Glasfaseranschluss?
Das Projekt ist angelegt bis Ende 2026 – bis dahin wollen wir all diejenigen Privathäuser im Main-Kinzig-Kreis an das Glasfasernetz angeschlossen haben, die wir nach den Förderkriterien anschließen dürfen.
Wann wir konkret wo ausbauen, hängt zum einen von logistischen Faktoren ab, aber auch davon, wie viele Grundstückseigentümererklärungen in Ihrem Ort bislang abgegeben wurden. Orte, in denen die Quote hoch ist, kommen tendenziell früher dran – schließlich reißen wir die Straßen nur einmal auf und wollen dann möglichst viele Grundstücke mit Glasfaser versorgen.
Einen genauen Zeitpunkt für den Glasfaserausbau können wir Ihnen also erst zu einem späteren Zeitpunkt nennen. Es kann sogar ein paar Jahre dauern, bis der Anschluss realisiert wird. Auf unserer Homepage können Sie bis dahin den Status nachverfolgen. Sobald der Ausbau einer Ortschaft geplant ist, nehmen wir ihn mit in das Statusfeld auf.
Und wir melden uns natürlich auch persönlich bei Ihnen, sobald dieser feststeht: Sie bekommen rechtzeitig vor dem Baustart ein Schreiben von uns mit der Info, in welchem Zeitfenster der Bau geplant ist und dass das zuständige Tiefbauunternehmen sich zur Abstimmung bei Ihnen melden wird.
Wir bitten Sie bis dahin um Ihre Geduld – und freuen uns über Ihre aktive Mithilfe, damit es in Ihrem Ort möglichst früh losgehen kann.
C) Prozess des Ausbaus
18) Welche Arbeiten übernimmt die Breitband Main-Kinzig GmbH genau? Und wie ist der Ablauf?
Die Breitband Main-Kinzig GmbH lässt den kompletten Hausanschluss bis in Ihr Gebäude (FTTH) herstellen. Dazu beauftragen wir Tiefbauunternehmen. Bitte haben Sie in diesem Zusammenhang Verständnis dafür, dass die notwendigen Arbeiten in verschiedenen Arbeitsschritten erfolgen müssen und dass bei Ihnen gebaut wird – mit allen möglichen Konsequenzen.
Der Ablauf ist folgendermaßen: Nach unserer Beauftragung meldet sich das zuständige Tiefbauunternehmen vor Beginn der Arbeiten bei Ihnen und stimmt unter anderem die folgenden Dinge mit Ihnen ab: Hauseinführungspunkt, Trassenverlauf auf Ihrem Grundstück, Setzen der Abschlussbox. Wenn das alles geklärt ist, geht es los. Die Rohre werden gelegt, die Einführung anschließend wieder gas- und wasserdicht verschlossen. Danach kann die Glasfaser vom Verteiler in Ihrer Nähe an der Straße bis in Ihr Gebäude eingeblasen und in der Box montiert werden. Ist das erledigt, dann ist Ihr Glasfaseranschluss hergestellt. Das Tiefbauunternehmen verschließt nun sämtliche Oberflächen auf Ihrem Grundstück und bittet um Ihre Abnahme.
19) Wie erfolgt die Verteilung des Anschlusses in der Wohnung beziehungsweise in den Wohnungen, zum Beispiel bei einem Mehrparteienhaus?
Die Breitband Main-Kinzig GmbH errichtet den Anschluss in den Straßen und bis hinein in die Häuser (FTTH). Die Hausverteilung hingegen übernehmen wir nicht. Ob eine solche erforderlich ist, können Sie mit dem Diensteanbieter abstimmen. (Siehe dazu Punkt 26).
20) Ich habe keinen Keller. Wo erfolgt der Glasfaseranschluss?
Der Anschluss ins Haus muss nicht zwangsläufig über den Keller erfolgen. Das Kabel kann zum Beispiel aus dem Boden kommen, ein Stück an Ihrer Wand hoch verlegt und dann ins Gebäude eingeführt werden. Das stimmt das zuständige Tiefbauunternehmer aber im Vorfeld rechtzeitig mit Ihnen ab.
21) Kann ich mein vorhandenes Leerrohr benutzen?
Wenn bereits freie oder teilbelegte Leerrohre auf Ihrem Grundstück vorhanden sind, wird das Tiefbauunternehmen prüfen, ob die beiden Glasfaser-Röhrchen, die in Summe circa 22 mm Durchmesser haben, dort durchgeführt werden können. Halten Sie deshalb im Idealfall Lagepläne und weitere Informationen bereit, damit die Abstimmung mit dem Tiefbauunternehmen möglichst einfach verlaufen kann.
22) Kann ich die Leitung sofort benutzen, sobald das Glasfaserkabel bei mir im Keller ist?
Nein, bis der Anschluss aktiv geschaltet wird, können noch einige Wochen vergehen. Das hat den folgenden Grund: Nach Einmessung aller Glasfaserkabel in Ihrem Ausbaucluster (zum Beispiel kann ein Cluster Ihr Ortsteil sein) übergeben wir die Netzdaten an den Betreiber. Dieser muss anschließend die aktive Technik darauf installieren und kann dann den Anschluss aktivieren.
D) Neubau und Gewerbebetriebe
23) Ich wohne in einem Neubaugebiet. Warum ist der Glasfaseranschluss bei mir nicht kostenlos?
Der Gebäudeanschluss in einem Neubaugebiet ist – genau wie der Anschluss von Strom, Gas und Wasser – leider nicht förderfähig und muss teilweise von den Eigentümern getragen werden. Teilweise deshalb, weil der Main-Kinzig-Kreis und die Kommunen in der Regel einen großen Teil der Kosten übernehmen, um Neubaugebiete einerseits an Strom, Gas und Wasser, andererseits aber auch an das Breitbandnetz anzuschließen. Deshalb sind die Gebäudeanschlusskosten für Sie als Bauherr in einem Neubaugebiet zwar nicht kostenlos, aber dennoch um ein Vielfaches günstiger, als es bei einer Bestandsimmobilie normalerweise – also ohne Förderung – der Fall ist.
24) Wir sind ein Gewerbebetrieb oder eine öffentliche Einrichtung. Können wir auch einen kostenlosen Glasfaseranschluss bestellen?
Ja, auch Gebäude von Unternehmen werden kostenlos angeschlossen, falls sie noch nicht über einen gigabitfähigen Anschluss verfügen und in einem der Ausbaugebiete liegen. Sollte jedoch in dem Gewerbegebiet, in dem Ihr Gebäude steht, bereits ein geförderter Ausbau stattgefunden haben, so ist es nicht mehr möglich, dort nachträglich kostenlos auszubauen.
25) Was muss ich tun, wenn mein Gebäude erst noch errichtet beziehungsweise geplant wird?
Wir dürfen nur Gebäude anschließen, die zum Zeitpunkt des Ausbaus bereits stehen. Dazu gehören auch schon Rohbauten.
Grundsätzlich gehen unsere Leitungen aber auch an Baulücken in den Bebauungen vorbei – und wir berücksichtigen dabei Reserven für spätere Bebauungen. Auf jeden Fall sollten Sie bei Ihrem Neubau unbedingt ein Leerrohr bis zum Gehweg mit verlegen, damit dann später das Glasfaserkabel dort ganz unkompliziert durchgeführt werden kann.
E) Anbieter (Netzbetreiber/Diensteanbieter/Internetanbieter)
26) Wer ist der Anbieter, über den ich Internet bestellen kann?
Unser Partner für den Gigabit-Ausbau heißt Vodafone. Das hat die Ausschreibung ergeben. Während wir für die Infrastruktur sorgen, also das eigentliche Glasfasernetz verlegen, ist Vodafone anschließend für die Dienste zuständig, also für Telefon, Internet und TV.
27) Kann ich mir aussuchen, bei wem ich einen Internetvertrag abschließe? Und kann ich bei meinem alten Netzbetreiber bleiben?
Wenn Sie die Vorteile des Glasfaseranschlusses nutzen wollen, müssen Sie bei unserem Partner, der die Ausschreibung gewonnen hat, einen Vertrag abschließen. (Siehe dazu auch Punkt 26). Theoretisch ginge es auch über einen anderen Anbieter, da der Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet ist, das Netz ebenfalls für andere zu öffnen (Open Access). Inwiefern jedoch weitere Anbieter ein Interesse daran haben, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch offen.
Selbstverständlich können Sie auch einfach Ihren alten Vertrag und Ihren alten Anschluss weiter nutzen und somit das frisch verlegte Glasfaserkabel erst einmal links liegen lassen. Damit verzichten Sie aber natürlich auf die Vorteile, die Geschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s mit sich bringen.
28) Was ist beim Wechsel zum neuen Anbieter zu beachten? Kann ich meine Rufnummern mitnehmen?
Der Wechsel wird von Ihrem neuen Anbieter initiiert, nachdem Sie den Vertrag mit ihm abgeschlossen haben. Dieser übernimmt auch die Kündigung Ihres alten Vertrags. Wenn Sie Ihre Rufnummern behalten möchten, so ist das kein Problem. Der neue Anbieter kann Ihre alten Rufnummern portieren. Informieren Sie ihn über Ihren Wunsch. Was wir Ihnen nicht empfehlen: Den alten Vertrag selbst zu kündigen. Dies verlängert den Prozess unnötig, da manche Anbieter den Wechsel unter Umständen sogar erst einmal zu blockieren versuchen und es auch zu Problemen der Portierung der Rufnummer kommen kann.
29) Welche Bandbreiten kann ich über den Anschluss buchen?
Der Internetanbieter wird verschiedene Produkte mit unterschiedlichen Bandbreiten zwischen 100 Mbit/s und 1 Gbit/s anbieten.
30) Was kosten die Internetverträge?
Die genauen Kosten der Verträge können Sie beim Anbieter erfragen. Es wird sich um marktübliche Preise handeln.
31) Kann ich mit dem neuen Glasfaseranschluss meine alte Telekommunikationsanlage (TK-Anlage) weiter betreiben?
Das hängt von Ihrer TK-Anlage ab. Sprechen Sie dazu mit dem Anbieter.