Fragen & Antworten
Glasfaserausbau. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Wir beantworten Ihre Fragen – und wenn Ihr Anliegen nicht dabei ist, dann schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Einige Themen erklären wir auch in kurzen Videos und gewähren dabei auch Einblicke hinter die Kulissen: Infovideos anschauen
A) Hintergrund und Kosten des Ausbaus
1) Wer ist die Breitband Main-Kinzig GmbH – und was genau macht sie?
Die Breitband Main-Kinzig GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Main-Kinzig-Kreises. Ihre Aufgabe ist es, die notwendige Infrastruktur für superschnelles Internet herzustellen. Seit 2012 sorgt die Breitband Main-Kinzig über ihr eigenes Glasfasernetz mit ihren Partnern M-net und Vodafone für schnelles Internet im Main-Kinzig-Kreis. Bislang sind circa 900 Kilometer Glasfaser im Main-Kinzig-Kreis verlegt worden.
Jetzt sind die Privathaushalte dran: Unser Ziel ist es, bis 2026 all diejenigen Grundstücke im Main-Kinzig-Kreis komplett anzuschließen, die wir nach den Förderkriterien anschließen dürfen – und zwar mit Glasfaser bis ins Gebäude (FTTH). Das heißt: Wir kümmern uns jetzt darum, dass die Glasfaserkabel bis ins Haus gelegt werden, damit Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s, also 1.000 MBit/s, möglich sind.
2) Habe ich einen Anspruch auf einen Glasfaseranschluss?
Nein, grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen Anspruch auf einen Glasfaseranschluss – anders ist das beispielsweise bei Strom und Telefon. Der Main-Kinzig-Kreis sieht dies aber als große Chance an, um die Region zu stärken und sie für Unternehmen und Familien noch attraktiver zu machen. Deshalb wurde die Breitband Main-Kinzig GmbH gegründet – und deshalb ist sie heute noch tätig.
3) Warum wird der Kreis selbst aktiv mit dem Breitbandausbau?
Da der Aufbau der Infrastruktur mit erheblichen Kosten verbunden ist, sehen die Telekommunikationsanbieter darin oftmals kein tragbares Geschäftsmodell – gerade im ländlichen Raum, wo das Netz kilometerlang sein muss und die Anzahl der Haushalte gering sind. Das heißt: Es gibt zwar den Bedarf der Bürgerinnen und Bürger, aber eben keinen privatwirtschaftlichen Anbieter, der diesen Bedarf decken will. Deshalb wird der Kreis mit seiner Tochtergesellschaft Breitband Main-Kinzig GmbH aktiv und schafft die benötigte Infrastruktur in Form des Glasfasernetzes. In dieses Netz mieten sich anschließend die Telekommunikationsanbieter ein, sodass selbst in eigentlich unrentablen Gebieten im Main-Kinzig-Kreis Bandbreiten in Höhe von mindestens 1 Gbit/s möglich sind.
4) Wer bekommt einen Glasfaseranschluss von der Breitband Main-Kinzig GmbH?
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Unternehmen im Main-Kinzig-Kreis, die noch nicht über einen gigabitfähigen Internetanschluss verfügen, die also noch keinen Kabelanschluss oder Glasfaseranschluss haben und bei denen auch kein Ausbau durch einen privaten Anbieter geplant ist.
5) Wer trägt die Kosten für den Glasfaserausbau für die Privathaushalte im Main-Kinzig-Kreis?
Dort, wo die Breitband Main-Kinzig GmbH ausbauen darf, wird dies komplett von Bund, Land und Kreis finanziert. Für die Bürgerinnen und Bürger ist dieser Ausbau kostenlos. Um das zu ermöglichen, können wir auf Fördergelder von Bund und Land zurückgreifen, die circa 90 Prozent der Kosten tragen. Die restlichen 10 Prozent übernimmt der Main-Kinzig-Kreis. Auch im Nachgang entstehen den Bürgerinnen und Bürgern keine Folgekosten – siehe dazu Punkt 9).
6) Was muss ich tun, um einen Glasfaseranschluss von der Breitband Main-Kinzig GmbH zu bekommen?
Damit wir den Glasfaseranschluss bei Ihnen herstellen dürfen, benötigen wir das Einverständnis des Hauseigentümers. Klicken Sie dazu einfach auf den Link und füllen Sie die sogenannte Grundstückseigentümererklärung (GEE) aus. Dort erfahren Sie übrigens schon im ersten Schritt, ob wir bei Ihnen ausbauen dürfen.
7) Ich bin Mieter. Wie komme ich an den Glasfaseranschluss?
Um als Mieter einen Glasfaseranschluss zu bekommen, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter, da dieser die Grundstückseigentümererklärung (GEE) unterzeichnen muss. Um es ihm zu erleichtern, können Sie das Formular natürlich bereits vorab ausfüllen und es ihm zur Unterschrift vorlegen. Anschließend müssen Sie oder der Vermieter die Unterlagen nur noch an die Breitband Main-Kinzig GmbH senden.
8) Kann ich mich auch zu einem späteren Zeitpunkt für einen geförderten Anschluss entscheiden?
Wir können den Glasfaseranschluss nur deshalb kostenlos anbieten, weil Bund, Land und Kreis die Finanzierung vollständig übernehmen – allerdings nur im Rahmen des Förderprojektes. Das bedeutet: Wir können nur ein einziges Mal kostenlos in Ihren Ort kommen, um Glasfaser zu verlegen.
Ein späterer Anschluss ist technisch natürlich möglich, kann allerdings nicht mehr gefördert werden. Die Kosten belaufen sich dabei erfahrungsgemäß auf circa 2.000 bis 4.000 Euro, je nachdem, wie einfach sich der Glasfaseranschluss bis ins Haus (FTTH) errichten lässt. Und diese Kosten müssen Sie tragen, sollten Sie sich nicht jetzt, sondern später dazu entscheiden.
9) Muss ich auch einen Vertrag mit einem Internetanbieter abschließen, damit ich einen Glasfaseranschluss bekomme?
Nein, das müssen Sie nicht. Sie bekommen den Glasfaseranschluss völlig unabhängig davon, ob sie die Dienste eines Internetanbieters jetzt oder irgendwann in der Zukunft in Anspruch nehmen wollen oder nicht.
B) Verfügbarkeitsprüfung und Grundstückseigentümererklärung (GEE)
1) Wie finde ich heraus, ob ich einen kostenlosen Glasfaseranschluss von Breitband Main-Kinzig GmbH bekommen kann?
Ob Sie einen kostenfreien Glasfaseranschluss von uns bekommen können, können Sie ganz einfach unter www.breitband-mkk.de/gee/ prüfen. Dort geben Sie Ihre Adresse ein und erfahren schon im ersten Schritt, ob wir bei Ihnen ausbauen dürfen oder nicht.
Übrigens: Die Daten über die jeweils bereits bestehende Versorgung wurden von den Internetanbietern im Rahmen einer Markterkundung zur Verfügung gestellt.
2) Muss ich pro Gebäude oder pro Grundstück eine GEE abgeben?
Sie müssen für jedes Gebäude, das an das Glasfaser-Netz angeschlossen werden soll, eine eigene Grundstückseigentümererklärung (GEE) abgeben. Wenn auf Ihrem Grundstück also mehrere Gebäude stehen, müssen Sie für jede Hausnummer das Formular erneut ausfüllen. Sollte das Gebäude keine Hausnummer haben oder nicht in unserer Datenbank sein, senden Sie uns bitte einen Screenshot Ihres Grundstücks per Mail an info@breitband-mkk.de und nennen Sie uns das oder die Gebäude, die angeschlossen werden sollen. Wir prüfen dies und melden uns bei Ihnen. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Wohnhäuser anschließen dürfen, keine Scheunen, Gartenhäuser oder ähnliches.
3) Meine Adresse ist nicht in der Datenbank hinterlegt.
In diesem Fall können Sie ebenfalls unter www.breitband-mkk.de/gee/ ‚Adresse nicht dabei“ Ihre Adresse mit Ihren Kontaktdaten an uns senden. Wir kümmern uns darum.
4) Laut Datenbank habe ich bereits einen Glasfaseranschluss oder einen Kabelanschluss. Dies ist aber nicht so. Was kann ich tun?
Die Information, wonach Ihr Grundstück bereits versorgt ist, haben wir von den jeweiligen Internetanbietern erhalten. Wichtig: Der Begriff „versorgt“ muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass Sie auch tatsächlich physikalisch angeschlossen sind (Homes Connected), sondern kann auch heißen, dass die Versorgung an Ihrem Gebäude vorbeiläuft (Homes Passed). In beiden Fällen dürfen wir Sie nicht kostenlos anschließen, da hier bereits ein privater Anbieter aktiv ist und damit die Förderkriterien nicht erfüllt sind. Wenn Sie in diesen Fällen dennoch einen (kostenpflichtigen) Glasfaseranschluss wünschen, können Sie sich entweder an den versorgenden Netzbetreiber wenden oder an uns. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter hier.
5) Ich habe nur einen Fernsehkabelanschluss. Bin ich dadurch nicht benachteiligt gegenüber einem echten Glasfaseranschluss?
Nein. Über Ihren Fernsehkabelanschluss können Sie bereits heute hohe Bandbreiten bis 1 Gbit/s buchen und müssen nicht auf den Ausbau warten. Die Netzbetreiber werden die Fernsehkabelnetze auch in zukünftig weiter aufrüsten, um höhere Bandbreite und eine stabilere Versorgung zu gewährleisten.
6) Warum bekomme ich laut Verfügbarkeitsabfrage keinen kostenlosen Anschluss?
Wenn für Sie kein kostenloser Anschluss möglich ist, dann kann das im Prinzip nur zwei Gründe haben. In den meisten Fällen sind Sie bereits mit einem gigabitfähigen Anschluss versorgt, sprich mit einem Kabel- oder Glasfaseranschluss. (Siehe dazu auch Punkt 13). Es kann aber auch sein, dass ein privater Anbieter den Glasfaserausbau in Ihrer Gemeinde gerade erst plant. In beiden Fällen dürfen wir nicht tätig werden – und Sie müssen sich an den jeweiligen Anbieter wenden, um einen Anschluss zu bekommen.
7) Laut Abfrage wohne ich zu weit außerhalb und muss mich an den Kosten beteiligen. Warum ist das so?
Die Förderrichtlinien lassen es leider nicht zu, dass Grundstücke, die außerhalb der sogenannten Regelbebauung liegen, kostenlos angeschlossen werden dürfen. In diesen Fällen können wir zwar trotzdem einen Glasfaseranschluss legen, allerdings nur unter Kostenbeteiligung der Eigentümer.
8) Laut Abfrage plant die Breitband Main-Kinzig GmbH in meiner Gemeinde derzeit keinen weiteren Glasfaserausbau. Was kann ich hier tun?
In diesem Fall plant ein privater Anbieter den Glasfaserausbau in Ihrer Gemeinde, sodass wir hier nicht tätig werden dürfen. Für den Fall, dass der geplante Ausbau allerdings doch nicht erfolgt, sind wir wieder im Spiel. Das kann passieren, wenn der Anbieter beispielsweise nicht genügend Interessenten gewinnen konnte, damit sich für ihn ein Ausbau lohnt. Sollte dies der Fall sein, erfahren Sie es aus der Presse oder auf unserer Homepage sowie auf unseren Social-Media-Kanälen.
9) Wie geht es weiter, wenn ich die GEE ausgefüllt habe? Wann erhalte ich meinen Glasfaseranschluss?
Das Projekt ist angelegt bis Ende 2026 – bis dahin wollen wir all diejenigen Privathäuser im Main-Kinzig-Kreis an das Glasfasernetz angeschlossen haben, die wir nach den Förderkriterien anschließen dürfen.
Wann wir konkret wo ausbauen, hängt zum einen von logistischen Faktoren ab, aber auch davon, wie viele Grundstückseigentümererklärungen in Ihrem Ort bislang abgegeben wurden. Orte, in denen die Quote hoch ist, kommen tendenziell früher dran – schließlich reißen wir die Straßen nur einmal auf und wollen dann möglichst viele Grundstücke mit Glasfaser versorgen.
Einen genauen Zeitpunkt für den Glasfaserausbau können wir Ihnen also erst zu einem späteren Zeitpunkt nennen. Es kann sogar ein paar Jahre dauern, bis der Anschluss realisiert wird. Auf unserer Homepage können Sie bis dahin den Status nachverfolgen. Sobald der Ausbau einer Ortschaft geplant ist, nehmen wir ihn mit in das Statusfeld auf.
Und wir melden uns natürlich auch persönlich bei Ihnen, sobald dieser feststeht: Sie bekommen rechtzeitig vor dem Baustart ein Schreiben von uns mit der Info, in welchem Zeitfenster der Bau geplant ist und dass das zuständige Tiefbauunternehmen sich zur Abstimmung bei Ihnen melden wird.
Wir bitten Sie bis dahin um Ihre Geduld – und freuen uns über Ihre aktive Mithilfe, damit es in Ihrem Ort möglichst früh losgehen kann.
C) Prozess des Ausbaus
1) Welche Arbeiten übernimmt die Breitband Main-Kinzig GmbH genau? Und wie ist der Ablauf?
Die Breitband Main-Kinzig GmbH lässt den kompletten Hausanschluss bis in Ihr Gebäude (FTTH) herstellen. Dazu beauftragen wir Tiefbauunternehmen. Bitte haben Sie in diesem Zusammenhang Verständnis dafür, dass die notwendigen Arbeiten in verschiedenen Arbeitsschritten erfolgen müssen und dass bei Ihnen gebaut wird – mit allen möglichen Konsequenzen.
Der Ablauf ist folgendermaßen: Nach unserer Beauftragung meldet sich das zuständige Tiefbauunternehmen vor Beginn der Arbeiten bei Ihnen und stimmt unter anderem die folgenden Dinge mit Ihnen ab: Hauseinführungspunkt, Trassenverlauf auf Ihrem Grundstück, Setzen der Abschlussbox. Wenn das alles geklärt ist, geht es los. Die Rohre werden gelegt, die Einführung anschließend wieder gas- und wasserdicht verschlossen. Danach kann die Glasfaser vom Verteiler in Ihrer Nähe an der Straße bis in Ihr Gebäude eingeblasen und in der Box montiert werden. Ist das erledigt, dann ist Ihr Glasfaseranschluss hergestellt. Das Tiefbauunternehmen verschließt nun sämtliche Oberflächen auf Ihrem Grundstück und bittet um Ihre Abnahme.
2) Wie erfolgt die Verteilung des Anschlusses in der Wohnung beziehungsweise in den Wohnungen, zum Beispiel bei einem Mehrparteienhaus?
Die Breitband Main-Kinzig GmbH errichtet den Anschluss in den Straßen und bis hinein in die Häuser (FTTH). Die Hausverteilung hingegen übernehmen wir nicht. Ob eine solche erforderlich ist, können Sie mit dem Diensteanbieter abstimmen. (Siehe dazu Punkt 27).
3) Ich habe keinen Keller. Wo erfolgt der Glasfaseranschluss?
Der Anschluss ins Haus muss nicht zwangsläufig über den Keller erfolgen. Das Kabel kann zum Beispiel aus dem Boden kommen, ein Stück an Ihrer Wand hoch verlegt und dann ins Gebäude eingeführt werden. Das stimmt das zuständige Tiefbauunternehmer aber im Vorfeld rechtzeitig mit Ihnen ab.
4) Kann ich mein vorhandenes Leerrohr benutzen?
Wenn bereits freie oder teilbelegte Leerrohre auf Ihrem Grundstück vorhanden sind, wird das Tiefbauunternehmen prüfen, ob die beiden Glasfaser-Röhrchen, die in Summe circa 22 mm Durchmesser haben, dort durchgeführt werden können. Halten Sie deshalb im Idealfall Lagepläne und weitere Informationen bereit, damit die Abstimmung mit dem Tiefbauunternehmen möglichst einfach verlaufen kann.
5) Kann ich die Leitung sofort benutzen, sobald das Glasfaserkabel bei mir im Keller ist?
Nein, bis der Anschluss aktiv geschaltet wird, können noch einige Wochen vergehen. Das hat den folgenden Grund: Nach Einmessung aller Glasfaserkabel in Ihrem Ausbaucluster (zum Beispiel kann ein Cluster Ihr Ortsteil sein) übergeben wir die Netzdaten an den Betreiber. Dieser muss anschließend die aktive Technik darauf installieren und kann dann den Anschluss aktivieren.
D) Bauphase
1) Was passiert, bevor die Tiefbauer mit den Arbeiten bei Ihnen starten?
Vor dem Bau nimmt unser Tiefbauunternehmen Kontakt mit Ihnen auf, um mit Ihnen zu besprechen, wo genau das Glasfaser-Kabel in Ihr Haus geführt werden soll. Bei dieser sogenannten Hausbegehung schauen sich die Techniker Ihr Grundstück und – falls vorhanden – Ihren Keller an. Dort wird in den meisten Fällen der Hausübergabepunkt in Form der sogenannten APL-Box gesetzt, in der die Glasfaser-Kabel münden. Generell gilt: Beim Glasfaser-Ausbau arbeiten wir stets mit der kürzesten Verbindung von der Straße in Ihr Haus. Wir bauen also nicht ums Haus herum, führen keine Inhouse-Verkabelung durch und können beim Ausbau auch keine APL-Boxen in Nebenräume setzen. Hier berufen wir uns unter anderem auf brandschutztechnische Bestimmungen und auf unsere förderrechtlichen Vorgaben.
2) Was muss vorher alles erledigt worden sein?
Bevor wir in einem Ort mit dem Glasfaser-Ausbau beginnen, müssen wir die Trassen ganz konkret planen. Wir sprechen mit den Tiefbauern unter anderem folgende Fragen durch: Welche Rohre werden wo verlegt? Welche Gebäude oder Baulücken werden welchem Glasfaser-Verteiler zugeordnet? Im nächsten Schritt müssen wir uns mit den Wegebaulastträgern, also beispielsweise der Kommune oder Hessen Mobil, abstimmen, um Genehmigungen für den Bau, die Verlegung der Rohre sowie die verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen. Ist das erledigt, kann der Baustart für den jeweiligen Bauabschnitt, auch Cluster genannt, angekündigt und begonnen werden. An diesem Punkt werfen die Tiefbauer abschnittsweise Hinweiszettel in Ihre Briefkästen, um Sie über alle Bauschritte zu informieren.
3) Wie kann ich den Bau optimal vorbereiten?
Es ist ratsam, Ihre Autos an den Tagen woanders zu parken, an denen bei Ihnen Gehweg oder Hof geöffnet werden. Wenn Sie aus Ihrer Garage fahren müssen, dann reagieren Sie bitte entsprechend frühzeitig. Die Gräben sind vor den Häusern in der Regel nur einige Stunden bis maximal zwei Tage lang geöffnet. Danach wird die Oberfläche wieder provisorisch geschlossen. In allen Fällen können Sie mit Ihrem Fahrzeug über eine Metallplatte herausfahren.
4) Wie wird Glasfaser verlegt?
Es gibt mehrere Arten, Glasfaser zu verlegen. Welche wir bei Ihnen anwenden, hängt von Ihrem Grundstück ab und wird im Voraus mit Ihnen besprochen. In der Regel verlegen wir die Glasfaser-Kabel in offener Bauweise. Das heißt: Die Tiefbauer legen Rohrverbände in 30 Zentimeter breite und 60 Zentimeter tiefe Gräben. Ein weiterer Rohrverband wird auf Ihrem Grundstück verlegt. In beide Röhrchen werden später die Glasfaser-Kabel eingeblasen. Anschließend wird der offene Bauabschnitt wieder verschlossen. Die abschließende Asphaltdecke schützt die Rohre und Kabel vor Witterung.
Beim anderen Verfahren nutzen wir eine Erdrakete, um die Glasfaser-Kabel bis ins Haus zu bringen. Diese bohrt zielgenau unter Ihrem Grundstück und bringt das Glasfaser-Kabel bis vor Ihre Hauswand.
Bitte beachten Sie: Welches Verfahren wir anwenden, unterscheidet sich von Grundstück zu Grundstück. Das heißt: Bei Ihrem Nachbarn könnte es ein anderes Verfahren sein als bei Ihnen. Dementsprechend können sich auch die Zeitpunkte der Fertigstellung der Glasfaser-Ausbauarbeiten unterscheiden.
5) Welche Schritte erfolgen nach Beendigung der Bauarbeiten?
Grundsätzlich bestehen die Bauarbeiten aus zwei Phasen – nämlich der Bauphase auf Ihrem Grundstück und der Bauphase auf den Gehwegen. Letztere beenden wir, indem wir die Oberflächen wiederherstellen. Das passiert, nachdem wir die Gräben geschlossen haben. Bitte beachten Sie, dass es einige Tage und Wochen dauern kann, bis wir die Oberfläche wiederherstellen und asphaltieren können. Schließlich müssen wir warten, bis wir genügend Fläche für eine Asphaltlieferung haben. Hier bitten wir um Ihre Geduld. Falls Schäden auf Ihrem Grundstück auftreten, dann melden Sie dies bitte umgehend. Wir haben ein Postfach eingerichtet, an das Sie Ihre Meldung schicken können: schaden@breitband-mkk.de.
6) Wie lange dauert der Glasfaser-Ausbau in meinem Ort?
Wie lang die Bauphase dauert, hängt von der Größe des jeweiligen Ortsteils ab. Wir brauchen durchschnittlich etwas länger als vier Monate pro Ortsteil. Auch wenn der Bau erst Wochen oder Monate später erfolgt, finden die Hausbegehungen direkt zu Beginn der Bauphase statt (siehe Punkt 1). Den genauen Startzeitpunkt für die Glasfaser-Ausbauarbeiten erfahren Sie aus einem Infozettel, den die Tiefbauunternehmen verteilen. Im Anschluss beginnen die eigentlichen Glasfaser-Ausbauarbeiten (siehe Punkt 4). Diese sind komplex, aufwändig und benötigen Zeit. Unsere Tiefbauer arbeiten mit Hochdruck dran, die Kabel ordentlich und ohne zeitliche Verzögerungen unter die Erde zu bringen. Dessen können Sie sich sicher sein. Sind die Ausbauarbeiten beendet, erfolgt die Inbetriebnahme durch Vodafone. Dieser Prozess kann allerdings erst starten, wenn die nötige IT-Infrastruktur vollständig und bei allen Vodafone-Kunden hergestellt wurde. Näheres dazu erfahren Sie direkt von Vodafone.
7) Warum gibt es eine GEE-Bestellfrist und warum können wir keine Nachzügler berücksichtigen?
Schon lange vor dem eigentlichen Bau planen wir, welche Gebäude angeschlossen werden und in welchem Cluster diese liegen (siehe Punkt 2). Wir müssen daher eine Bestellfrist festlegen, um in die intensiven Planungen einsteigen zu können. Außerdem ist es für die Tiefbauunternehmen logistisch nahezu unmöglich, ständig neue Ausführungsunterlagen zu berücksichtigen. Wir informieren deshalb vorher alle Bürgerinnen und Bürger regelmäßig, ausführlich und über zahlreiche Kanäle über die Glasfaser-Bestellfristen. Die Quoten von mehr als 80 Prozent in nahezu allen Kommunen zeigen, dass unsere Kommunikationsstrategie aufgeht, und wir die Menschen in den Orten erreichen. Sollten Sie die Bestellfrist dennoch verpasst haben, können wir Sie eventuell bei einer sogenannten Nachverdichtung berücksichtigen, sofern diese in Ihrem Ort stattfindet. Dies können wir nicht versprechen, ein Anspruch darauf besteht nicht.
8) Bei uns wurde gebaut, und auf dem Gehweg sind noch Schäden. Wann wird das beseitigt?
Die Gehwege und Straßen sind öffentliche Bereiche und Eigentum der Kommune. Nach den Bauarbeiten begehen Verantwortliche aus den Kommunen gemeinsam mit unseren Tiefbauern die Trassen, um mögliche Schäden zu dokumentieren. Diese werden im Anschluss von uns beseitigt. Wenn Sie also Schäden auf den jeweiligen Gehwegen entdecken, müssen Sie dies nicht bei uns melden. Die Tiefbauer wissen in der Regel schon Bescheid. Es kann einige Wochen dauern, bis alles endgültig wiederhergestellt ist. Hier bitten wir um Ihr Verständnis.
E) Neubau und Gewerbebetriebe
1) Ich wohne in einem Neubaugebiet. Warum ist der Glasfaseranschluss bei mir nicht kostenlos?
Der Gebäudeanschluss in einem Neubaugebiet ist – genau wie der Anschluss von Strom, Gas und Wasser – leider nicht förderfähig und muss teilweise von den Eigentümern getragen werden. Teilweise deshalb, weil der Main-Kinzig-Kreis und die Kommunen in der Regel einen großen Teil der Kosten übernehmen, um Neubaugebiete einerseits an Strom, Gas und Wasser, andererseits aber auch an das Breitbandnetz anzuschließen. Deshalb sind die Gebäudeanschlusskosten für Sie als Bauherr in einem Neubaugebiet zwar nicht kostenlos, aber dennoch um ein Vielfaches günstiger, als es bei einer Bestandsimmobilie normalerweise – also ohne Förderung – der Fall ist.
2) Wir sind ein Gewerbebetrieb oder eine öffentliche Einrichtung. Können wir auch einen kostenlosen Glasfaseranschluss bestellen?
Ja, auch Gebäude von Unternehmen werden kostenlos angeschlossen, falls sie noch nicht über einen gigabitfähigen Anschluss verfügen und in einem der Ausbaugebiete liegen. Sollte jedoch in dem Gewerbegebiet, in dem Ihr Gebäude steht, bereits ein geförderter Ausbau stattgefunden haben, so ist es nicht mehr möglich, dort nachträglich kostenlos auszubauen.
3) Was muss ich tun, wenn mein Gebäude erst noch errichtet beziehungsweise geplant wird?
Wir dürfen nur Gebäude anschließen, die zum Zeitpunkt des Ausbaus bereits stehen. Dazu gehören auch schon Rohbauten.
Grundsätzlich gehen unsere Leitungen aber auch an Baulücken in den Bebauungen vorbei – und wir berücksichtigen dabei Reserven für spätere Bebauungen. Auf jeden Fall sollten Sie bei Ihrem Neubau unbedingt ein Leerrohr bis zum Gehweg mit verlegen, damit dann später das Glasfaserkabel dort ganz unkompliziert durchgeführt werden kann.
F) Anbieter (Netzbetreiber/Diensteanbieter/Internetanbieter)
4) Welche Bandbreiten kann ich über den Anschluss buchen?
Der Internetanbieter wird verschiedene Produkte mit unterschiedlichen Bandbreiten zwischen 100 Mbit/s und 1 Gbit/s anbieten.
5) Was kosten die Internetverträge?
Die genauen Kosten der Verträge können Sie beim Anbieter erfragen. Es wird sich um marktübliche Preise handeln.
6) Kann ich mit dem neuen Glasfaseranschluss meine alte Telekommunikationsanlage (TK-Anlage) weiter betreiben?
Das hängt von Ihrer TK-Anlage ab. Sprechen Sie dazu mit dem Anbieter.
1) Wer ist der Anbieter, über den ich Internet bestellen kann?
Unser Partner für den Gigabit-Ausbau heißt Vodafone. Das hat die Ausschreibung ergeben. Während wir für die Infrastruktur sorgen, also das eigentliche Glasfasernetz verlegen, ist Vodafone anschließend für die Dienste zuständig, also für Telefon, Internet und TV.
2) Kann ich mir aussuchen, bei wem ich einen Internetvertrag abschließe? Und kann ich bei meinem alten Netzbetreiber bleiben?
Wenn Sie die Vorteile des Glasfaseranschlusses nutzen wollen, müssen Sie bei unserem Partner, der die Ausschreibung gewonnen hat, einen Vertrag abschließen. (Siehe dazu auch Punkt 26). Theoretisch ginge es auch über einen anderen Anbieter, da der Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet ist, das Netz ebenfalls für andere zu öffnen (Open Access). Inwiefern jedoch weitere Anbieter ein Interesse daran haben, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch offen.
Selbstverständlich können Sie auch einfach Ihren alten Vertrag und Ihren alten Anschluss weiter nutzen und somit das frisch verlegte Glasfaserkabel erst einmal links liegen lassen. Damit verzichten Sie aber natürlich auf die Vorteile, die Geschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s mit sich bringen.
3) Was ist beim Wechsel zum neuen Anbieter zu beachten? Kann ich meine Rufnummern mitnehmen?
Der Wechsel wird von Ihrem neuen Anbieter initiiert, nachdem Sie den Vertrag mit ihm abgeschlossen haben. Dieser übernimmt auch die Kündigung Ihres alten Vertrags. Wenn Sie Ihre Rufnummern behalten möchten, so ist das kein Problem. Der neue Anbieter kann Ihre alten Rufnummern portieren. Informieren Sie ihn über Ihren Wunsch. Was wir Ihnen nicht empfehlen: Den alten Vertrag selbst zu kündigen. Dies verlängert den Prozess unnötig, da manche Anbieter den Wechsel unter Umständen sogar erst einmal zu blockieren versuchen und es auch zu Problemen der Portierung der Rufnummer kommen kann.
G) Vodafone (Netzbetreiber, Anschluß, Tarife)
1) Wann kann ich mit der Schaltung des Anschlusses rechnen, wenn ich mich vorregistriere?
Wir kontaktieren Sie, bevor der Bau in Ihrer Kommune beginnt. Das kann einige Zeit dauern, da der Ausbau schrittweise erfolgt und wir nicht überall im Main-Kinzig-Kreis gleichzeitig ausbauen können. Unser Projekt ist auf einen Ausbauzeitraum von fünf Jahren ausgelegt.
2) Kann ich schon vorhandene Kabel im Haus weiterhin verwenden? Wenn ja, welche?
Ja. Allerdings muss die Verkabelung im Haus mindestens auf Basis einer CAT-5-Verkabelung (CAT 5 (e)/CAT 6/CAT 7) organisiert sein – am besten ist CAT 7.
3) Wie läuft die Abstimmung der Inhouse-Verkabelung?
Nachdem unser Netzbetreiber Vodafone die Daten geprüft hat, ruft Sie deren Dienstleister an und vereinbart einen Installationstermin mit Ihnen. In diesem Anruf klärt der Dienstleister mit Ihnen unter anderem: die Zugangsmöglichkeiten zum Hausübergabepunkt (HÜP), die baulichen Voraussetzungen und Ihre Mitwirkungspflichten, wie zum Beispiel die Bereitstellung einer Stromversorgung für das Glasfaser-Netzabschlussgerät (ONT).
4) Was passiert mit meinen bestehenden Anschlüssen im Haus?
Ihre aktuellen Anschlüsse bleiben unverändert. Der Netzbetreiber installiert Ihren Glasfaser-Anschluss unabhängig von Ihren aktuellen Internet- und Telefonkomponenten.
5) Laut Verfügbarkeitsprüfung ist mein Haus nicht für den Ausbau vorgesehen. Bei meinem Nachbar ist Glasfaser aber möglich. Was können wir tun, damit wir auch einen Anschluss bekommen?Was passiert mit meinen bestehenden Anschlüssen im Haus?
Leider sind die Vorgaben des Fördermittelgebers klar und eindeutig: Grundsätzlich sind alle Gebäude, die bereits über einen Kabel- oder Glasfaseranschluss verfügen, nicht förderfähig ausbaubar.
6) Werden die Bauarbeiten im und am Haus vor Ort mit mir abgestimmt?
Die Platzierung des Hausübergabepunktes und der Hauseinführung bespricht das zuständige Tiefbauunternehmen mit Ihnen – vor Ort und bevor die Baumaßnahmen beginnen. Das beauftragte Planungs- oder Bauunternehmen vereinbart einen gesonderten Termin zur Ortsbegehung mit dem Grundstückseigentümer. Um die Verkabelung im Haus kümmert sich später unser Partner Vodafone, dies ist in deren Installationspaket inklusive und findet auch nach Abstimmung mit Ihnen statt. Überlegen Sie sich also am besten schon vorher, wo der Router platziert werden soll.
7) Zahle ich doppelt, wenn bei mir Glasfaser angeschlossen wird, während mein Vertrag beim alten Anbieter noch läuft?
Nein. Zunächst einmal ist der Gigabitanschluss losgelöst von einem Vertrag mit unserem Partner zu betrachten. Sie bekommen den Anschluss völlig unabhängig davon, ob Sie die Dienst von Vodafone jetzt oder irgendwann in der Zukunft in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Wenn Sie sich dazu entschließen, die Vorteile des Glasfaserkabels zu nutzen, dann benötigen Sie einen Vertrag mit Vodafone. Unsere Empfehlung: Beauftragen Sie bei Abschluss des Vertrags auch gleich den Anbieterwechsel mit Rufnummernmitnahme. Dann stimmt Vodafone den Anschalttermin individuell mit Ihnen ab und kümmert sich um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter. Sie zahlen dann also nicht doppelt.
8) Was hat es mit der Wechselgarantie nach 12 Monaten auf sich?
Dabei handelt es sich um eine Wechselmöglichkeit zwischen den Tarifen von Vodafone. Sie können zunächst völlig ohne Risiko einen der Tarife „Glasfaser Internet & Phone“ 1000, 750, 500 oder 250 zum Preis von „Glasfaser Internet & Phone“ 100 testen. Zwischen dem 12. und 24. Monat der Vertragslaufzeit können Sie dann in jeden kleineren „Glasfaser Internet & Phone“-Tarif wechseln, sollten Sie eine niedrigere Geschwindigkeit wünschen. Rufen Sie dazu einfach die Vodafone-Kundenbetreuung an. Ihr Vertrag verlängert sich bei einem Wechsel nur um 12 Monate.
9) Ich wohne in einem oberen Stockwerk eines Mehrfamilienhauses. Ich habe gelesen, dass im Installationspaket der Vodafone nur 20 Meter vom Hauptübergabepunkt (HÜP) bis zum Glasfaser-Netzabschlussgerät (ONT) enthalten sind. Bei mir sind es aber mehr als 20 Meter. Was nun? Was hat es mit der Wechselgarantie nach 12 Monaten auf sich?
Im Falle von Mehrfamilienhäusern spielen die 20 Meter keine Rolle. Das Installationspaket deckt die Installation des Glasfaser-Netzabschlussgeräts (ONT) in der eigenen Wohnung ab.
10) Was ist das Installationspaket der Vodafone? Ist das nur in der Vorvermarktungsphase kostenlos?
Im Installationspaket sind enthalten: die Verlegung des Glasfaser-Kabels vom vorhandenen Übergabepunkt im Haus (HÜP) bis zur Glasfaser-Anschlussdose sowie die Installation (ggfs. Wandmontage) der Glasfaser-Anschlussdose und des Glasfaser-Netzabschlussgeräts (ONT), das maximal 1,5 Meter von der Glasfaser-Anschlussdose entfernt sein darf. Der Techniker übernimmt außerdem die Installation des von Vodafone zum Anschluss gelieferten Routers und eine Funktionsprüfung der installierten Komponenten. Das Installationspaket ist nur in der Vorvermarktungsphase für Sie kostenlos.
11) Welche Technik muss im Haus verfügbar sein?
Wichtig ist, dass ein Stromanschluss mit 230 V in Reichweite des Glasfaser-Netzabschlussgeräts (ONT) vorhanden ist (maximal ein Meter Entfernung). Zusätzlich braucht auch der Router einen 230-V-Stromanschluss.
44) Ermöglicht ein Glasfaseranschluss in Zukunft auch Geschwindigkeiten von mehr als 1 Gigabit/s?
Ja, das ist sogar jetzt schon möglich.
12) Bekomme ich einen vollständigen Dual-Stack-Anschluss mit öffentlicher IPv4- und IPv6-Adresse?
Die Produkte für Privatkunden haben eine öffentliche IPv4-Adresse. Da wir GPON nutzen, kann DS Lite nicht eingesetzt werden. Alternativ können Sie DynDNS einsetzen, um eine feste IP-Adresse zu simulieren. Diese stellen Sie am Router ein. Bei den Businessprodukten von Vodafone können Sie hingegen auch eine oder mehrere feste IP-Adressen buchen – je nach Produkt.
13) Habe ich beim Glasfaser-Anschluss auch eine feste IP-Adresse?
Bei den Business-Tarifen unseres Partners Vodafone können Sie eine feste IP-Adresse dazubuchen.
14) Kann ich einen Vodafone-Vertrag auch ohne Router bestellen und beispielsweise meine FritzBox 7530 oder 7590 weiter nutzen?
Ja. Sie können sich Ihren Router selbst aussuchen. Das heißt: Sie können auch Ihr aktuelles Gerät nutzen. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass Ihr Gerät auch die Glasfaser-Geschwindigkeiten unterstützt. Für Vodafone-fremde Geräte übernimmt unser Partner Vodafone allerdings keinen Support.
15) Wenn ich keinen Auftrag bei Vodafone abschließe, bekomme ich dann trotzdem meinen Glasfaseranschluss?
Ja, auf jeden Fall. Der Gigabit-Anschluss ist vollkommen losgelöst von einem Vertrag mit unserem Partner zu betrachten. Sie bekommen den Glasfaseranschluss völlig unabhängig davon, ob Sie die Dienste von Vodafone jetzt oder irgendwann in der Zukunft in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Der Anschluss wird bis ins Haus gelegt und der Hausübergabepunkt (HÜP) wird gesetzt. Nutzen können Sie diesen Anschluss aber natürlich nur mit einem Vertrag bei unserem Partner Vodafone oder einem anderen Internet-Anbieter.
16) Ich bin bereits Vodafone-Festnetz-Kunde. Was muss ich tun?
Sie können von allen Internet- und Telefon-Tarifen mit einer Festnetz-Rufnummer ins Glasfaser-Portfolio von Vodafone wechseln. Der einmalige Glasfaser-Anschlusspreis entfällt dann sogar für Sie. Ihre Restlaufzeiten spielen bei der Umstellung keine Rolle. Unser Partner Vodafone aktiviert Ihren Glasfaser-Vertrag einfach, sobald er verfügbar ist. Bitte geben Sie dazu Ihre Rufnummer oder Ihre Kundennummer beim Abschluss des Vertrags mit an.
17) Müssen bei einer Erbengemeinschaft alle Besitzer den Vertrag unterschreiben? Oder reicht der Hausbewohner, der das Haus bewohnt?
Hier muss man unterscheiden zwischen dem Glasfaseranschluss und dem Internet-Vertrag. Für den Glasfaseranschluss muss eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) vom Gebäudeeigentümer unterzeichnet werden. Bei mehreren Eigentümern kann das auch ein Vertreter mit Vollmacht übernehmen. Der Internet-Vertrag bei unserem Partner Vodafone muss hingegen von den künftigen Nutzern des Glasfaseranschlusses unterzeichnet bzw. abgeschlossen werden.
18) Braucht man bei einem Zweifamilienhaus zwei Glasfaseranschlüsse?
Nein. Wenn es dieselbe Adresse ist, brauchen Sie nur einen Glasfaseranschluss. Was Sie hingegen benötigen: zwei Internet-Verträge bei unserem Partner Vodafone. Zumindest dann, wenn beide Haushalte die Vorteile von Glasfaser auch nutzen möchten.
19) Muss ich für ein Mehrfamilienhaus für jede Wohnung einen eigenen Antrag stellen?
Jeder Haushalt braucht einen eigenen Vertrag bei unserem Partner Vodafone, um Internet, TV und Telefonie über Glasfaser nutzen zu können. Allerdings muss nur eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) pro Gebäude abgegeben werden, damit der Glasfaseranschluss hergestellt werden kann. Diese muss vom Grundstückseigentümer unterzeichnet werden.
20) Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und bin der einzige, der Glasfaser haben möchte. Müssen die anderen auch einen Vertrag abschließen, damit Glasfaser bei mir angeschlossen werden kann?
Nein, Ihr Auftrag reicht, damit Sie in Ihrer Wohnung schnelles Internet von unserem Partner Vodafone bekommen können. Was allerdings der Grundstückseigentümer oder im Zweifel die Eigentümerversammlung vorher machen muss: die Grundstückseigentümererklärung (GEE) ausfüllen und damit den Glasfaseranschluss bis ins Haus bestellen. Ohne GEE ist kein Glasfaseranschluss möglich, und ohne Glasfaseranschluss können Sie keinen Internet-Vertrag bei unserem Partner Vodafone abschließen.
21) Ich bin Besitzer eines Mehrfamilienhauses. Keiner meiner Mieter möchte einen Glasfaser-Vertrag abschließen. Ich möchte aber, dass mein Haus angebunden wird. Was tue ich?
Der Gigabit-Anschluss ist vollkommen losgelöst von einem Internet-Vertrag zu betrachten. Sie bekommen den Glasfaseranschluss in Ihr Mehrfamilienhaus völlig unabhängig davon, ob Ihre Mieterinnen oder Mieter die Dienste von Vodafone jetzt oder irgendwann in der Zukunft in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Das heißt: Der Hausanschluss ist auch ohne Vodafone-Vertrag möglich. Es ist aber natürlich sinnvoll, dass Ihre Mieter einen Glasfaser-Vertrag abschließen, um die Vorteile der Glasfaser-Technologie zu nutzen – und um Kosten für die Inhouse-Installation zu sparen.
22) Bietet Vodafone auch TV über Glasfaser an?
Ja. Mit GigaTV Net bietet unser Partner Vodafone TV-Produkte an, die Sie auch schon vor der Aktivierung des Glasfaser-Anschlusses mit Ihrem aktuellen Anschluss nutzen können. Die empfohlene Bandbreite für GigaTV Net beträgt mindestens 10 Mbit/s.
23) Kann ich meine alte Telefonnummer von einem anderen Anbieter behalten?
Selbstverständlich. Sie können Ihre Rufnummer von Ihrem alten Anbieter zu Vodafone mitnehmen. Das können Sie direkt bei Ihrem Auftrag angeben.
H) Höfe und Weiler: Ausbau im Rahmen des ELER-Projektes
1) Ich wohne zu weit weg vom Bestandsnetz bzw. vom Ort. Bekomme ich trotzdem einen Glasfaser-Anschluss?
Ja, wenn Sie unter die Förderkriterien des ELER-Projektes (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) fallen, dann bekommen Sie von uns einen Glasfaser-Anschluss gelegt, wenn Sie an einem sogenannten entlegenen Hof oder Weiler leben und noch ausreichend Budget für das Projekt vorhanden ist. Um sich den Glasfaser-Anschluss zu sichern, müssen Sie eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) abgeben und sich mit 2000 Euro Eigenanteil am Ausbau beteiligen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf, wir prüfen dies dann.
2) Woher erfahre ich, dass ich im Rahmen des ELER-Projektes angeschlossen werden kann?
Wir haben allen, die im Rahmen des ELER-Projektes einen Glasfaser-Anschluss von uns erhalten können, bereits einen Brief geschickt. Sie können auch gern selbst eine Statusabfrage machen, klicken Sie dazu einfach hier und tragen Sie Ihre Adresse ein: www.breitband-mkk.de/gee.
Die Umsetzung des ELER-Projektes befindet sich in vollem Gange, deshalb können wir über die Gebäude der bereits kontaktierten Eigentümer hinaus aktuell keine zusätzlichen Objekte anbinden. Wir werden aber weiterhin alle Ihre Anfragen aufnehmen und vormerken, damit wir Ihren Hof oder Weiler bei einem künftigen Förderprojekt berücksichtigen können.
3) Warum ist der Anschluss bei diesem Förderprogramm für mich nicht kostenlos?
Der Anschluss von entlegenen Objekten ist im Vergleich zu Gebäuden in den bebauten Ortsteilen extrem teuer. Im Zuge des FTTH-Ausbaus werden entlegene Höfe und Weiler gemäß Förderrichtlinie des Bundes deshalb auch gar nicht gefördert. Dafür gibt es allerdings einen anderen Fördertopf (ELER), auf den wir zurückgreifen können. Diese Mittel sind jedoch begrenzt. Land und Kreis nehmen insgesamt 5,4 Millionen Euro in die Hand, um entlegene Höfe und Weiler ans Glasfaser-Netz anzuschließen.
Alle, die sich den Glasfaser-Anschluss jetzt nicht für einen Eigenanteil von 2000 Euro sichern, müssen später noch tiefer in die Tasche greifen. Im Schnitt kostet es gut 50.000 Euro, ein entlegenes Gebäude mit Glasfaser zu versorgen. Es ist daher nach den Förderrichtlinien zumutbar, diesen Eigenanteil beizusteuern.
4) Wie heißt das zuständige Tiefbauunternehmen? Wie erfahre ich, wenn es bei mir los geht?
Wir haben das regionale Tiefbauunternehmen „Muthig Leitungsbau“ aus Jossgrund für den Ausbau der bereits von den Eigentümern beauftragten entlegenen Höfe und Weiler per Ausschreibung gewinnen können. Bevor es bei Ihnen mit den Bauarbeiten los geht, werden sich Vertreterinnen und Vertreter des Tiefbauunternehmens bei Ihnen melden, um den Ausbau durchzusprechen. Nichts geschieht, ohne dass vorher mit Ihnen gesprochen wurde.