Ausbau der Gewerbegebiete
Der Ausbau der Gewerbegebiete durch die Breitband Main-Kinzig GmbH
Glasfaser ist für Unternehmen ungemein wichtig. Schließlich wird die Digitalisierung in den nächsten Jahren weiter voranschreiten. Seit 2019 haben wir deswegen in 141 Gewerbegebieten des Main-Kinzig-Kreises Glasfaser-Kabel verlegt. 2023 haben wir die Ausbauarbeiten abgeschlossen. Dieses Projekt mit Kosten in Höhe von 13,6 Millionen Euro wurde mit Fördermitteln unterstützt. Vom Bund haben wir 6,6 Millionen Euro erhalten und vom Land 5 Millionen Euro.
Insgesamt haben wir 116,5 Kilometer Glasfaser-Kabel verlegt. 1694 Gebäude und damit 2500 Unternehmen haben wir mit kostenlosen Anschlüssen direkt bis ins Haus (Fibre To The Home, FTTH) versorgt. Tätig waren wir in folgenden Kommunen: Bad Orb, Birstein, Brachttal, Bad Soden-Salmünster, Flörsbachtal, Freigericht, Hammersbach, Bruchköbel, Rodenbach, Linsengericht, Hasselroth, Biebergemünd, Nidderau, Wächtersbach, Gelnhausen, Steinau, Schlüchtern, Sinntal, Gründau, Langenselbold, Erlensee, Neuberg und Niederdorfelden und Jossgrund.
Die meistgestellten Fragen zum Ausbau in Gewerbegebieten
Fragen & Antworten (FAQ)
Welche Regionen profitieren von dem Ausbau?
Voraussetzung für die Umsetzung über die Breitband Main-Kinzig GmbH ist, dass das Unternehmen bzw. das Gebäude in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet liegt. In der nachfolgenden Tabelle „Gewerbegebiete Main-Kinzig-Kreis“ können Sie sehen, welche Gewerbegebiete ausgebaut werden dürfen. Sollten Sie Fragen zu dem Namen Ihres Gewerbegebietes haben, bitten wir Sie sich an Ihre Kommune zu wenden.
Wer bekommt als Unternehmen einen Anschluss?
Der Bund gibt in Abstimmung mit der EU vor, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit eine Förderung und somit ein Ausbau erfolgen darf:
- Erschlossen werden dürfen nur Gewerbegebäude in Gewerbegebieten, für die es eine entsprechende Kennzeichnung im Flächennutzungs- oder Bebauungsplan gibt. Sondergebiete, Mischgebiete oder Wohngebiete sind aktuell nicht förderfähig. Die Kommunen haben der Breitband Main-Kinzig GmbH die entsprechenden nachweislichen ausschließlichen Gewerbegebiete genannt.
- Gebäude, die bereits über einen Glasfaseranschluss oder Anschluss eines TV-Netzbetreibers verfügen oder diesen innerhalb der nächsten drei Jahren kostenfrei erhalten werden, können nicht erneut angeschlossen werden. Dazu läuft bis Ende April 2019 eine europaweite Marktabfrage, ob andere Anbieter kostenlos
- Glasfaseranschlüsse zur Verfügung stellen. Diese wird Ende April 2019 beendet sein.
- Je Gewerbegebiet muss es einen Bedarf von mindestens 3 Unternehmen geben, wobei mehrere Gewerbegebiete mit weniger als drei Unternehmen als ein „Gebiet“ definiert werden können.
Wie leitet sich der Bedarf eines Unternehmens an Bandbreite ab, um förderfähig zu sein?
- Der Bedarf ist durch die Förderrichtlinie des Bundes in Abstimmung mit der EU vorgegeben.
- Der Bedarf leitet sich aus der Anzahl der Internet-Arbeitsplätze und der Anzahl an internetfähigen Maschinen ab. Pro Arbeitsplatz und pro Maschine in einem Unternehmen muss eine Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung stehen (Bedarf).
- Wenn Sie z. B. 3 Internet-Arbeitsplätze haben und eine Maschine an IP (z. B. Server), dann ist Ihr Bedarf gemäß Definition 120 Mbit/s. Die aktuelle Versorgung über die Breitband Main-Kinzig GmbH bzw. M-net beträgt jedoch z. B. „nur“ 50 Mbit/s. Somit gilt Ihr Unternehmen als unterversorgt und könnte einen Glasfaseranschluss erhalten.
Was muss ich als Unternehmen tun, um angeschlossen zu werden?
Wir benötigen Unterstützung von Ihnen, die zum Teil zwingende Voraussetzungen für die Förderung sind und von uns nachgewiesen werden müssen. Dazu haben bzw. werden wir Sie im April 2019 gesondert anschreiben:
- Wir benötigen einen Gestattungsvertrag. Mit diesem Gestattungsvertrag geben Sie uns als Gebäudeeigentümer oder dessen Handlungsbevollmächtigter Ihr Einverständnis dafür, dass wir die Anbindung Ihrer Immobilie über unser beauftragtes Tiefbauunternehmen ausführen dürfen. Das Gebäude erhält damit einen direkten Glasfaseranschluss an unser Netz.
- Wir benötigen eine Skizze Ihres Grundstückes, auf dem Sie – sofern Sie Interesse an einer Glasfaseranbindung haben – bitte den/die möglichen Punkt(e) markieren sollten, an denen das Kabel in Ihr Gebäude geführt werden kann. Details werden später abgestimmt. Grundsätzlich sollte dies der kürzeste Punkt zur Straße hin sein.
- Wir führen eine Online-Befragung jedes Unternehmens durch, um den Bedarf zu ermitteln. Damit eine Förderung Ihres Glasfaseranschlusses erfolgen kann benötigen wir von Ihnen unbedingt den ausgefüllten Online-Fragebogen zurück. Die Kennung dazu wird Ihnen ebenfalls im Anschreiben übermittelt.
Ich wurde bisher noch nicht angeschrieben, wie kann ich klären, ob mein Gebiet berücksichtigt ist?
- In der nachfolgenden Adressliste können Sie sehen, ob Ihr Gebäude berücksichtigt ist. Sollte Ihre Adresse aufgeführt sein, aber Sie wurden von uns nicht angeschrieben, bitten wir Sie, sich bei uns unter info@breitband-mkk.de zu melden.
- Sollte die Straße Ihres Gebietes nicht aufgeführt sein, so kann es sein, dass Sie nicht in einem reinen Gewerbegebiet ansässig sind und Sie somit nicht förderfähig sind. Bei welcher Art von Gebiet es sich handelt können Sie bei Ihrer Kommune erfragen.
Wann bekommen andere Gebiete als die förderfähigen Gewerbegebiete einen Glasfaseranschluss?
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Gigabit-Ausbau in anderen Gebieten rechtlich erfolgen darf:
- Die Breitband Main-Kinzig GmbH kann nur aktiv werden, wenn ein Marktversagen für das entsprechende Gebiet nachgewiesen werden kann.
- Um FTTH ausbauen zu können, müssen ausreichend Fördermittel von Bund und Land zur Verfügung stehen. Diese gibt es nur dort, wo quasi noch gar keine Versorgung ist. Um hier tätig zu werden, muss der Bund in Abstimmung mit der EU eine neue Schwelle definieren, wonach dann auch hier ausgebaut werden darf. Derzeit gilt ein Schwellenwert von 30 Mbit/s, der aber im MKK durch die Versorgung der Breitband Main-Kinzig GmbH / M-net bereits gegeben ist.
- Noch gibt es keine neuen Richtlinien und eine neue Schwelle, wonach wir weiter ausbauen dürften. Wir erwarten die neuen Regularien in 2020/2021.
Wann geht das Projekt für die Gewerbegebiete los und wie lange dauert die Umsetzung? Muss ich mich wieder melden?
- Der Beginn der Anbindung aller Gewerbegebiete im MKK erfolgt voraussichtlich ab Herbst 2019 und wird bis zu 2 Jahren dauern. Wir bitten Sie, sich bezüglich dem Umsetzungstermin nicht mit uns in Verbindung zu setzen, wir werden Sie frühzeitig vor der Umsetzung kontaktieren und Details zur Abwicklung mit Ihnen abstimmen.
- Das von uns beauftragte Tiefbauunternehmen wird sich vor Ausführung zudem mit Ihnen abstimmen. Bitte weisen Sie unser Tiefbauunternehmen über etwaige Besonderheiten wie z. B. Leitungsverläufe, Arbeitszeiten etc. hin, so dass Unannehmlichkeiten vermieden werden können.
Wo endet mein Glasfaseranschluss?
- Die Breitband Main-Kinzig GmbH wird Ihr Gebäude auf dem kürzesten Weg von der Straße her erschließen und in Ihren Keller bzw. dem Gebäudeeintritt direkt hinter der Einführung an einem Abschlusspunkt (APL) abschließen. Eine mögliche Weiterführung zu Ihrem IT-Schrank (Inhouseverteilung) muss von Ihnen selbst erfolgen.
- Die Breitband Main-Kinzig GmbH wird nur ein Gebäude erschließen. Sie haben die Möglichkeit, selbst weitere Gebäude anzuschließen und an Ihre Technik zu führen. Es dürfen keine reinen Wohnhäuser sowie Gebäude außerhalb der Gewerbegebiete angeschlossen werden.
- Sie müssen sich selbstverständlich nicht anschließen lassen. Bei einer zukünftigen Anbindung Ihres Gebäudes müssen Sie allerdings dann die Kosten selbst tragen.
Welche Arbeiten werden durchgeführt?
Für den Anschluss sind in der Regel folgende Arbeiten auf Ihrem Grundstück und in/an Ihrem Gebäude notwendig:
- Verlegung eines neuen Kabels im Kabelschutzrohr von der Straße in den Kellerbereich Ihres Gebäudes und Bohrung durch die Außenwand des Gebäudes. Nach Abschluss aller notwendigen Arbeiten, wird der Ursprungszustand wieder hergestellt, hierzu erfolgt eine Bauabnahme.
- Die Bohrung wird nach Fertigstellung der Gebäudeeinführung mit Brandschutzmörtel (wasserundurchlässig) fest verschlossen.
- Verlegen des Kabels und Setzen eines Abschlusspunktes (APL) bis max. 1m Entfernung von der Durchführung (auf Putz).
- Arbeiten in den Büroräumen und/oder im Treppenhaus finden nicht statt.
- Die Inhouse-Verkabelung zu Ihrer Technik müssen Sie selbst organisieren. Hier können Sie sich von dem Anbieter beraten lassen.
Welche Dienste bekomme ich dann mit meinem Glasfaseranschluss?
- Die Breitband Main-Kinzig GmbH baut ausschließlich die passive Infrastruktur (Tiefbau, Kabelschutzrohre, Glasfaserverbindung mit Abschluss im Keller des Gebäudes). Der Dienst wird vom Netzmieter der Breitband Main-Kinzig GmbH bereitgestellt (Diensteanbieter).
- Die Dienstleistungskonzession für die neuen Anschlüsse der Gewerbegebiete muss neu europaweit ausgeschrieben werden. Die Vergabe wird im Sommer 2019 erfolgen.
- Über die Glasfaserleitung können Bandbreiten im Gigabit-Bereich (1.000 Mbit/s) und deutlich mehr übertragen werden. Details hierzu müssen mit dem Diensteanbieter abgestimmt werden.